Die Richtlinien für DIN EN ISO 9001, GLP und GMP verlangen eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Meßgeräte, sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Mit unserem Prüfprotokoll kommen Sie dieser Verpflichtung nach.
Die Dokumentation beinhaltet alle relevanten Waagendaten, sowie die Gewichtsaufnahme mit Soll- / Ist- Werten. Selbstverständlich arbeiten wir mit zertifizierten Gewichten, rückführbar auf das nationale Normal. Von der Analysenwaage bis zur Fahrzeugwaage - wir warten nicht bis etwas passiert - wir warten vorher.
Ihre Vorteile:
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Reparaturen defekter Waagen werden werden wenn möglich vor Ort oder in unserer Werkstatt repariert.
Bei Austausch defekter Bauteile werden nur Original-Hersteller-Ersatzteile verwendet.
Nach erfolgreicher Reparatur wird die Waage kmpl. überprüft, so dass der volle Funktionsumfang gewährleistet ist.
Bis zur Reparaturfertigstellung können Leihwaagen nach Absprache genutzt werden.
Im Falle einer turnusmäßigen Eichung, oder nach Instandsetzung einer Waage, prüfen wir Ihre Waage
Nach erfolgreicher Eichvorbereitung wird die Waage in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Eichamt zur
Eichung vorgestellt. Eine vorherige Terminabsprache zwischen Ihnen, dem Eichamt und unserer Fachfirma
übernehmen wir für Sie.
Die Bereitstellung der erforderlichen Eichgewichte inkl. Zertifikat erfolgt durch uns.
Wir stellen unsere Prüfgewichte der jeweils erforderlichen Genauigkeitsklassen (M / F / E) nach Anweisung
des Eichbeamten auf die Waage, führen die vorgeschriebene außermittige Belastung sowie die Wiederholbarkeitsprüfung
durch.
In Verbindung mit der vorher durchgeführten Eichvorbereitung steht einer erfolgreichen Eichung nichts im Wege.
Die Eichung einer Waage ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes, unter Einhaltung aller eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfristen und Eichfehlergrenzen.
Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
Nach jeder bestandenen Eichung wird die Waage mit einem Eichsiegel versehen. Hierdurch wird die Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranzen bestätigt
Zur Eichvorbereitung übernehmen wir für Sie:
Erst-Eichung Eichpflichtige Waagen müssen vor der erstmaligen Inbetriebnahme gemäß EU-Richtlinie 2009/23/EG einer Ersteichung (Konformitätsverfahren) unterzogen werden. Eine nachträgliche Eichung ist nicht mehr möglich.
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Nacheichung
Geeichte Waagen müssen nach Ablauf der Eichgültigkeisdauer nachgeeicht werden.
Die Eichfristen von Waagen < 3000 kg betragen in der Regel 2 Jahre (Eichklasse I, II, III), soweit folgende Tabelle aus der Eichordnung § 12 nicht etwas anderes angibt:
Ordnungs-nummer | Messgerät |
Gültigkeitsdauer in Jahren |
91 | Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaage | 3 |
92 | Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen, soweit sie nicht zu Waagen nach Nummer 9.7 gehören | 4 |
93 | Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken | 4 |
94 | Personenwaagen einschließlich der Säuglingswaagen und der mechanischen Waagen zur Feststellung des Geburtsgewicht mit Ausnahme der Bettenwaagen und Waagen nach Nummer 9.5 | 4 |
95 | Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind | Nicht befristet |
96 | Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckgasbehälter, dem das Messgut stoßfrei zugeführt und entnommen wird | 4 |
97 | Waagen, die zur Erfüllung einer Vorschrift des Eichgesetzes oder einer auf Grund des Eichgesetze erlassenen Rechtsverordnung oder sonstiger Rechtsvorschriften als geeichte Kontrollmessgeräte verwendet werden | 1 |
98 | Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben | 4 |
99 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher verwendet werden | 1 |
101 | Selbstständige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen | 1 |
102 | Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge verwendet werden | 1 |
103 | Selbsttätige Gleiswaagen mit einer Höchstlast von 3000 Kilogramm oder mehr | 3 |
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 07:30 - 16:30 Uhr
Servicenummer:
06202/600304
Kontakt:
Knoll Wiegetechnik GmbH & Co. KG
Sachsenstr. 24 / 68775 Ketsch
Tel: 06202/600300 / Fax: 06202/600301
E-Mail: Knoll@Knoll-Waagen.de
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